Ihre Unterstützung bei der Pflege zu Hause
Bei DAHEIM UMSORGT ist es unser Ziel, Ihnen nicht nur eine hervorragende Betreuung Ihrer Lieben zu organisieren, sondern auch den Pflegeprozess finanziell und organisatorisch so einfach wie möglich zu gestalten. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den möglichen Kosten und den Förderungen für die 24h Betreuung zu Hause in Vorarlberg.
Kosten der 24h Betreuung und Pflege
Die Hauptkosten für die 24h Betreuung bilden die Werklohnkosten der Betreuungskräfte. Die wichtigsten Kostenpunkte sind:
Werkslohnkosten für die Pflegekräfte (liegen bei 95€/ Betreuungstag)
An- und Abreisekosten der Pflegekräfte in ihr Heimatland (ca. 300€/Turnus)
Kost und Logis der BetreuerInnen (Naturallohn)
Agentur-Kosten für „DAHEIM UMSORGT“
– Einmalkosten zu beginn der Vermittlung pro Betreuungskraft und betreuter Person
– Laufende Kosten – monatlich – während der gesamten Betreuungszeit
Förderungen für häusliche Pflege
In Vorarlberg stehen Ihnen verschiedene Förderungen der öffentlichen Hand zur Verfügung, die helfen, die Kosten der häuslichen Pflege zu senken:
Pflegegeld ab Pflegestufe 1 – 7 (ab 65 h Pflege pro Monat)
- Dieses Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gewährt und unterstützt Pflegekosten im häuslichen Umfeld.
- Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf und kann bis zu 2.214,80€ pro Monat (Pflegestufe 7) betragen.
- Pflegegeld kann beantragt werden, wenn der Pflegebedarf durch einen Arzt oder eine befugte Pflegefachkraft bestätigt wird. Ein Pflegekonzept muss vorliegen. Pflegegeld Vorarlberg2026
Zuschuss des Lands zur häuslichen Pflege
- In Pflegestufe 1-2 erhält die zu pflegende Person einen Zuschuss vom Land Vorarlberg von 400€ pro Betreuungsperson sofern eine Demenzerkrankung vorliegt.
- Der Sozialfonds des Landes Vorarlberg gewährt auch 660€ Zuschuss pro Monat (oder mehr), wenn eine Förderung des BM für Soziales vorliegt und die entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen wird.
Zuschuss des Bundesministerium für Soziales
- Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung wie folgt: 400 Euro pro Monat und Betreuungsperson (selbständig), maximal 800 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungspersonen).
Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeleistungen
- Reichen die Förderungen für die Kosten der Betreuung/Pflege nicht aus, so ist die Differenz steuerlich absetztbar
Wichtige links für diese Förderungen, ein Rechner und Formulare: