Kosten / Förderungen

Ihre Unterstützung bei der Pflege zu Hause

Bei DAHEIM UMSORGT ist es unser Ziel, Ihnen nicht nur eine hervorragende Betreuung Ihrer Lieben zu organisieren, sondern auch den Pflegeprozess finanziell und organisatorisch so einfach wie möglich zu gestalten. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den möglichen Förderungen und den Kosten für die 24h Pflege zu Hause in Vorarlberg.

Förderungen für häusliche Pflege

Kosten der 24h Pflege

Die Hauptkosten für die 24h Pflege setzen sich aus den Personalkosten für die Pflegekräfte zusammen, da die zu betreuende Person die BetreuerInnen direkt anstellt. Die wichtigsten Kostenpunkte sind:

  • Werkslohnkosten für die Pflegekräfte 

  • An- und Abreisekosten der Pflegekräfte in ihr Heimatland

  • Kost und Logis der BetreuerInnen, Naturallohn

Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr für DAHEIM UMSORGT an:

  • Anteil der  Personalkosten für die Pflegevermittlung und die weiterführende Beratung  sowie das Casemanagement inklusive der Administrationsleistungen.

In Vorarlberg stehen Ihnen verschiedene Förderungen der öffentlichen Hand zur Verfügung, die helfen, die Kosten der häuslichen Pflege zu senken:

  1. Pflegegeld ab Pflegestufe 1 – 7 (ab 65 h Pflege pro Monat)

    • Dieses Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gewährt und unterstützt Pflegekosten im häuslichen Umfeld.
    • Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf und kann bis zu 2.156,60€ pro Monat (Pflegestufe 7) betragen.
    • Pflegegeld kann beantragt werden, wenn der Pflegebedarf durch einen Arzt oder eine befugte Pflegefachkraft bestätigt wird. Ein Pflegekonzept muss vorliegen.
  2. Zuschuss des Lands zur häuslichen Pflege

    • In Pflegestufe 1-2 erhält die zu pflegende Person einen Zuschuss vom Land Vorarlberg von 400€ pro Betreuungsperson sofern eine Demenzerkrankung vorliegt.
    • Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung wie folgt: 400 Euro pro Monat und Betreuungsperson (selbständig), maximal 800 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungspersonen).
  3. Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeleistungen

    • Reichen die Förderungen für die Kosten der Betreuung/Pflege nicht aus, so ist die Differenz steuerlich absetztbar

Wichtige links für diese Förderungen, ein Rechner  und Formulare:


Bundesministerium für Soziales und Pflege 

Förderung der 24-h Pflege

Pflegegeld-Rechner der AK

Abrechnungsmodell

Pauschale Abrechnung

    • Sie zahlen einen monatlich festgelegten Betrag, der per Dauerauftrag beglichen werden kann.

    • Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Kostenaufstellung für Ihre Übersicht und Förderanträge.

    • Vorteil: Kein administrativer Aufwand, volle Planungssicherheit.